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Die Schultafel ist ein dynamisches Unterrichtsmedium, welches im normalen Schulalltag stark beansprucht wird. Diese Beanspruchung kann im Laufe der Jahre zu Schäden führen, die ein unnötiges Risiko für die Nutzer der Tafel darstellen.
Da die Unfallversicherungsträger nach § 14 SGB VII 1 den Auftrag der Unfallverhütung haben, erlassen die Berufgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften.
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2 Auszug aus der deutschen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) des Bundesverbandes der Unfallkassen gemäß GUV – SI 8016
Nach Beendigung der Sicherheitsbegehung erhalten Sie ein Ergebnisprotokoll sowie eine Prüfplakette für jede geprüfte Tafel.
Unter "Downloads" rechts auf dieser Seite erhalten Sie weitere Informationen und unser Kontaktformular.
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Kontakt
Beratungstelefon:
E-Mail: info@wittler.biz Downloads |
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